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  • Kontakt

Veranstalter


Ultraleichtflugclub Brauna e.V.

Kamenzer Str.3c

01920 Schönteichen

Tel. 03578 30 11 75

Allgemeines


Der UL-Flugclub Brauna veranstaltet jährlich von Himmelfahrt bis zum darauf folgenden Sonnabend den Sachsenmarathon für Ultraleichtflugzeuge. Der Sachsenmarathon ist eine Luftwanderveranstaltung und dient der fliegerischen Weiterbildung und dem Sicherheitstraining im Flugbetrieb. Er fördert die Verbundenheit der Piloten untereinander und mit den Gastgebern der angeflogenen Flugplätze im In- und Ausland. 

Ort und Zeit der Veranstaltung


Der 25. Sachsenmarathon findet vom 25. - 27. Mai 2017 statt.

Start- und Zielplatz ist an jedem Tag der Flugplatz Brauna.

Unterkunft und Verpflegung


Die Unterbringung erfolgt in privaten Unterkünften in den Ortschaften in der Nähe des Flugplatzes und wird von den Teilnehmern selbständig organisiert. Am Flugplatz und auf den Zwischenlandeplätzen wird eine Imbissverpflegung gegen Bezahlung angeboten.

Betankung


Die Treibstoffkosten tragen die Teilnehmer. Am Flugplatz Brauna ist „Super bleifrei“ vorhanden. Die Flugzeugführer sind für die ausreichende Betankung ihres Flugzeuges verantwortlich. Das Vorhandensein von entsprechendem Kraftstoff an den Zwischenlandeplätzen wird jeweils im Briefing bekannt gegeben.

Flugsicherheit


Teilnehmer am Sachsenmarathon, die auf anderen als vom Veranstalter bestimmten Plätzen landen oder Notlandungen vornehmen, haben sich gemäß den gültigen Bestimmungen zu verhalten. Zusätzlich sind Besatzungen verpflichtet, unverzüglich die Veranstaltungsleitung anzurufen und über weitere Absichten zu informieren. Bei Notlandungen ist der Flugzeugführer nicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht entbunden. Die Flugzeuge müssen auf allen Landeplätzen so  abgestellt werden, dass das An- und Abrollen reibungslos vonstatten geht. Die Anweisungen des jeweiligen Flugleiters bzw. der Einweiser sind zu befolgen. Für das spezielle Rollen auf dem Flugplatz Brauna wird ein gesondertes Briefing durchgeführt.

Die Teilnehmer haben neben den Veranstaltungsunterlagen eine aktuelle ICAO-Karte der Bereiche Berlin und Nürnberg mitzuführen. 

Die Strecken werden in offenen Formationen mit 5-7 Ultraleichtflugzeugen geflogen.

Die Führungsmaschine der Formation ist jeweils mit einem Transponder ausgerüstet.

Der Funkverkehr mit der Flugsicherung wird nur vom Formationsführer geführt. Der Formationsführer verfügt bei Flügen ins Ausland über ein englisches Funkzeugnis einschließlich dem Nachweis der Sprachbefähigung. 

Vor Beginn jeder Tagesaufgabe erfolgt die Information an die Flugsicherung.

Wetterberatung


Für das tägliche Briefing holt die Organisationsleitung eine Wetterberatung beim DWD für die Tagesflugstrecke ein. Bei ungünstigen Wetterbedingungen trägt die Organisationsleitung dafür Sorge, dass auf den anzufliegenden Zwischenlandeplätzen Angaben über die weitere Wetterentwicklung vorliegen.

Teilnahmebedingungen


  •  Besatzungen
    • Teilnahmeberechtigt sind alle Ultraleichtflugpiloten, die über eine gültige Lizenz als Luftsportgeräteführer, ein gültiges Medical und insofern sie doppelsitzig fliegen, über eine Passagierflugberechtigung und die erforderliche Flugerfahrung innerhalb der letzten 90 Tage verfügen. Copiloten benötigen keine Lizenz.
  • Luftfahrzeuge
    • Zugelassen sind alle Ultraleichtflugzeuge ohne Einschränkung der Geschwindigkeit. Doppelsitzig geflogene Ultraleichtflugzeuge müssen eine Sitzplatzunfallversicherung haben.
  • Ausländische Besatzungen
    • Ausländische Besatzungen können teilnehmen, wenn der verantwortliche Luftfahrzeugführer eine entsprechende Erlaubnis hat und mindestens ein Besatzungsmitglied über deutsche Sprachkenntnisse verfügt.

Haftung


Der UL-Flugclub Brauna sowie alle von ihm beauftragten Personen haften nicht für Sach- und Personenschäden, die den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Der Veranstalter schließt den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung ab.

Nennung


Die Nennung muss unter Verwendung des Nennformulars bis 17. Mai 2017 erfolgen.

Das Nenngeld beträgt 80, - EURO für einsitzig und 110, - EURO für doppelsitzig geflogene Flugzeuge.

Im Nenngeld eingeschlossen sind:

  • Organisationsgebühren
  • Landegebühren
  • Rahmenprogramm
  • Flugunterlagen (Karten, AIP-Unterlagen,….)
  • Erinnerungsgeschenk

Die Teilnehmer erkennen mit Abgabe der Nennung ausdrücklich die Bedingungen dieser Ausschreibung an.

Wertung, Preise


ausgezeichnet werden:

  • die drei Besatzungen mit der weitesten Anreise, die auch an allen drei Streckenflügen teilgenommen haben

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